Verbot von Hundehaltung im Mietvertrag
Ein generelles Verbot von Tierhaltung ist ungültig
Eine gute Nachricht für alle Hundefreunde: Steht in Ihrem Mietvertrag, dass die Haltung von Hunden generell verboten ist, so ist diese Bestimmung laut Paragraph 307 des bürgerlichen Gesetzbuches ungültig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 20.3.2013 festgelegt, wie du in dieser Pressemitteilung nachlesen kannst.
Anders verhält es sich mit individuellen Vereinbarungen
Hat dein Vermieter bei der Aushandlung des Mietvertrages individuell festgelegt, dass in der Wohnung keine Hunde erlaubt sind, dann ist dieses Verbot meist wirksam.
Dies ist vor allem der Fall, wenn nicht generell eine Tierhaltung verboten wird, sondern explizit die Haltung von Hunden.
Erlaubnisvorbehalt/Genehmigungspflicht
In einem Mietvertrag verankerte Klauseln, dass die Haltung von Tieren eine vorherige Genehmigung des Vermieter bedürfen, sind gültig.
Der Mieter muss also seinen Vermieter fragen, bevor er sich einen Hund anschafft.
Der Vermieter kann hier allerdings nicht willkürlich entscheiden, für ein Verbot muss eine sachliche Begründung vorliegen.
Das kann zum Beispiel in einem Mehrfamilienhaus ein Nachbar mit Hundehaarallergie oder Hundephobie sein.
Auch, wenn die Wohnung zu klein für die Haltung der gewünschten Hunderasse ist, kann ein Verbot durch den Vermieter erfolgen.
Das Halten von als gefährlich angesehenen Hunderassen kann in Mehrfamilienhäusern ebenfalls vom Vermieter untersagt werden.
Kann die Erlaubnis widerrufen werden?
Gibt der Vermieter einmal schriftlich eine Erlaubnis zur Hundehaltung in der Mietwohnung, ist diese unbegrenzt gültig und kann nicht ohne weiteres widerrufen werden.
Eine Ausnahme: In die schriftliche Vereinbarung kann vom Vermieter eine Widerrufs-Klausel aufgenommen werden.
So kann der Vermieter im Fall von Beschwerden durch andere Mieter, zum Beispiel über ständiges Gebell, die Erlaubnis zur Hundehaltung in der Mietwohnung widerrufen.
Die Genehmigung kann vom Vermieter entweder generell für die Haltung von Hunden gegeben haben – oder die Vereinbarung bezieht sich nur auf einen bestimmten Hund.
Auch eine Beschränkung der Anzahl an Hunden sowie eine Begrenzung auf bestimmte Hunderassen kann vereinbart werden.
Sie sollten mit Ihrem Vermieter im besten Fall eine widerrufsfreie Vereinbarung treffen, die sich nicht nur auf bestimmte Hunderassen oder eine Anzahl an Hunden beschränkt
Noch ein Wort zum Schluss: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen sollten Sie immer einen Anwalt konsultieren.